Als Jugendlicher dank Muttizettel alleine im Hotel: Geht das?

Minderjährige Personen können keinen rechtlich bindenden Beherberungsvertrag abschließen. Für die Übernachtung in einem Hotel ist daher grundsätzlich das Einverständnis der Eltern erforderlich. Im Idealfall reisen Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern gemeinsam. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt für den Aufenthalt aber auch ein sogenannter Muttizettel beziehungsweise die Einverständniserklärung der Eltern.

Minderjährige im Hotel: Was sagt der Gesetzgeber?

Bei der Übernachtung in einem Hotel wird ein sogenannter Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Einen solchen Vertrag kann man nur abschließen, wenn man voll geschäftsfähig ist. Jugendliche sind jedoch nur beschränkt geschäftsfähig.

Damit ein gültiger Vertrag mit dem Hotel zustande kommt, ist somit zwingend das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einverständniserklärung muss in Schriftform erfolgen und in der Regel samt Ausweiskopie der Eltern spätestens beim Einchecken vorgelegt werden.

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche alleine im Hotel übernachten?

Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen Jugendliche alleine im Hotel übernachten, wenn sie eine Einverständniserklärung ihrer Eltern vorlegen. Unter 16 ist der Aufenthalt nur mit einer erwachsenen Begleitperson erlaubt. Bei dieser kann es sich entweder um einen Erziehungsberechtigten oder um einen Erziehungsbeauftragten handeln.

Der von den Eltern des minderjährigen Gasts bestimmte Erziehungsbeauftragte benötigt außerdem einen sogenannten Muttizettel. Mit dem offiziell als Erziehungsbeauftragung bezeichneten Muttizettel kann die Begleitperson dem Hotel belegen, dass sie von den Eltern mit der Aufsicht über das minderjährige Kind beauftragt wurde.

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Akzeptieren alle Hotels minderjährige Gäste?

Letztlich bleibt es dem Hotel überlassen, an welche Bedingungen es den Aufenthalt minderjähriger Gäste knüpft. Viele Hotels bestehen grundsätzlich darauf, dass bei ihnen nur volljährige Personen einchecken. In diesem Fall hilft auch die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern nichts.

Andere Hotels akzeptieren hingegen Alleinreisende 16- und 17-jährige Gäste, wenn diese eine schriftliche Reisevollmacht von ihren Eltern vorlegen können. Das gilt zum Beispiel für die Hotelketten Premier Inn und Meininger, wie man auch auf den Webseiten der beiden Anbieter nachlesen kann.

Wer auf Nummer sicher gehen und Probleme vermeiden möchte, sollte sich unbedingt vorab beim Hotel erkundigen. Genügt ein Muttizettel beziehungsweise eine schriftliche Einverständniserklärung, kann das entsprechende Formular oft sogar direkt auf der Webseite heruntergeladen werden.

Achtung bei Hotelübernachtungen im Ausland

Im Ausland können unter Umständen andere Regeln für die Übernachtung von Minderjährigen in Hotels gelten. Aus diesem Grund ist es nicht ungewöhnlich, dass Hotelketten wie Scandic nicht in allen ihren Häusern eine Reisevollmacht für Jugendliche akzeptieren. Wie bei innerdeutschen Buchungen gilt auch hier, dass man sich vor dem geplanten Aufenthalt über eventuelle Einschränkungen informieren sollte.