Muttizettel für Konzerte: Wann wird die Erziehungsbeauftragung benötigt?

Wenn Volljährige ein Konzert ihrer Lieblingsband besuchen wollen, können sie das selbstverständlich jederzeit ohne Einschränkungen tun. Bei Minderjährigen sieht das hingegen anders aus. Je nach Alter und Uhrzeit ist für sie ein Konzertbesuch nur dann gestattet, wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden und einen unterschriebenen Muttizettel vorzeigen können.

Konzertbesuche bis 16 Jahre nur mit Muttizettel

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einem Konzert um eine öffentliche Tanzveranstaltung. Der Zutritt von Minderjährigen zu solchen Veranstaltungen ist in § 5, Abschnitt 2 des Jugendschutzgesetzes geregelt.

Wie dort nachzulesen ist, müssen Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Alternativ können die Eltern auch eine dritte Person als Erziehungsbeauftragen benennen.

Der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein und den Minderjährigen zum Konzert begleiten. Zusätzlich benötigt er eine schriftliche Vollmacht der Eltern. Die Vollmacht heißt zwar offiziell Erziehungsbeauftragung. Den meisten Menschen ist sie jedoch besser als Muttizettel bekannt.

Brauchen Jugendliche ab 16 auch einen Muttizettel?

Ob minderjährige Jugendliche ab 16 Jahren einen Muttizettel benötigen, hängt vom Ende des Konzerts ab. Laut Jugendschutzgesetz können sie öffentliche Tanzveranstaltungen ohne eine erwachsene Begleitperson besuchen, wenn sie diese spätestens um 24 Uhr verlassen.

Endet das Konzert nach Mitternacht, muss der Jugendliche entweder von einem Elternteil oder einem Erziehungsbeauftragten begleitet werden. Ist Letzteres der Fall, muss zusätzlich ein Muttizettel zum Konzert mitgebracht werden.

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Welche Informationen müssen im Muttizettel für das Konzert enthalten sein?

Der Muttizettel für den Konzertbesuch muss die Daten des Erziehungsberechtigten sowie der Begleitperson enthalten. Außerdem dürfen der Name und das Geburtsdatum des Minderjährigen nicht fehlen.

Das Ausstellen einer pauschalen Erziehungsbeauftragung ist übrigens nicht möglich. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass genaue Angaben zum besuchten Konzert gemacht werden. Dazu gehören auch das Datum und die Uhrzeit.

Zu guter Letzt muss der Muttizettel noch vom Erziehungsberechtigten und der volljährigen Begleitperson unterschrieben werden. Zusätzlich sollte eine Kopie des Personalausweises des unterzeichnenden Elternteils und der Konzertbesucher mitgeführt werden.

Dürfen kleine Kinder Konzerte besuchen?

Das Jugendschutzgesetz macht keine näheren Angaben zum Mindestalter bei der Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen. Allerdings weist es in den Paragraphen 7 und 8 darauf hin, dass vom Ort beziehungsweise der Veranstaltung keine Gefährdung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls ausgehen darf.

Andernfalls können die zuständigen Behörden zum Beispiel Altersbegrenzungen für den Besuch der Veranstaltung vorgeben oder minderjährige Personen zum Verlassen des Ortes auffordern.

Ob das auf ein Konzert zutrifft, dürfte unter anderem vom genauen Veranstaltungsort, den Texten des Künstlers sowie dem zu erwartenden Publikum abhängen. Im Zweifel ist es daher ratsam, vorab beim Veranstalter nachzufragen, ab welchem Alter der Konzertbesuch gestattet ist.