Muttizettel für das Kino: Wann wird er benötigt?

Wie andere öffentliche Freizeiteinrichtungen müssen sich auch Kinos an das Jugendschutzgesetz halten. Dieses sieht unter anderem vor, dass Minderjährige nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit ohne Begleitung im Kino sein dürfen. Sollen die zeitlichen Einschränkungen umgangen werden, muss eine erwachsene Begleitperson dabei sein. Ist diese nicht erziehungsberechtigt, braucht sie für den Besuch im Kino einen sogenannten Muttizettel.

Wie lange dürfen sich Minderjährige alleine im Kino aufhalten?

Laut Jugendschutzgesetz (Abschnitt 3, § 11) dürfen sich Kinder unter sechs Jahren grundsätzlich nicht alleine im Kino aufhalten. Bis zu einem Alter von 14 Jahren müssen Minderjährige das Kino spätestens um 20 Uhr verlassen. Ab 14 bis 16 ist um 22 Uhr Schluss und ab 16 dürfen sich Jugendliche höchstens bis 24 Uhr ohne Begleitung im Kino aufhalten.

Muttizettel für Kino anfordern

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Längere Kinobesuche nur mit erwachsener Begleitperson

Endet der Film nach den für das jeweilige Alter festgelegten Zeiten, muss das Kind von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Alternativ haben die Eltern auch die Möglichkeit, eine volljährige dritte Person als Erziehungsbeauftragten zu bestimmen. Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn das eigene Kind im Rahmen eines Kindergeburtstags ins Kino eingeladen wird.

Die Begleitperson muss sich übrigens zwingend mit dem Kind im Kinosaal aufhalten. Es genügt also nicht, den Minderjährigen Eintrittskarten zu kaufen und sie nach der Vorstellung einfach wieder abzuholen. Das gilt sowohl für die Eltern als auch für Erziehungsbeauftragte.

Erziehungsbeauftragte brauchen für das Kino einen Muttizettel

Handelt es sich bei der erwachsenen Begleitperson nicht um ein Elternteil, muss sie beim Kinobesuch einen sogenannten Muttizettel dabei haben. Dabei handelt es sich um ein Dokument, mit dem die Eltern die Aufsichtspflicht während des Kinobesuchs auf die Begleitperson übertragen.

Offiziell heißt der Muttizettel Erziehungsbeauftragung. In ihm müssen die persönlichen Daten der Eltern und der Begleitperson, der Name und das Alter des Kindes sowie das Datum und die erlaubte Uhrzeit für den Kinobesuch enthalten sein. Außerdem muss der Muttizettel von den Eltern und der Begleitperson unterschrieben werden.

Welche Filme dürfen Kinder im Kino ansehen?

Je nach Inhalt sind Filme ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren freigegeben. Kinobetreiber sind dazu verpflichtet, diese sogenannten FSK-Freigaben zu beachten. Die einzige Ausnahme stellen Filme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dar. Diese dürfen von Kindern ab sechs Jahren angesehen werden, wenn sie von ihren Eltern oder einem Erziehungsbeauftragten ins Kino begleitet werden. Für Filme ab 16 oder 18 gilt das jedoch nicht. Diese dürfen tatsächlich erst angesehen werden, wenn die Kinobesucher das entsprechende Alter erreicht haben.