Muttizettel für ein Piercing: Körperschmuck für Minderjährige?

Wünscht sich das Kind ein Piercing, ist Streit oft vorprogrammiert. Manche Eltern sehen das Thema aber auch locker und geben dem Wunsch ihres minderjährigen Nachwuchses nach. In diesem Fall ist eine schriftliche Einverständniserklärung für das Piercing erforderlich. Das entsprechende Dokument wird häufig auch als Muttizettel bezeichnet.

Ab welchem Alter sind Piercings erlaubt?

Es gibt kein Gesetz, das ein Mindestalter für Piercings vorschreibt. Theoretisch können sich Minderjährige also durchaus piercen lassen. Ganz so einfach ist es in der Praxis aber natürlich nicht. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einem Piercing immerhin um Körperverletzung.

Der neue Körperschmuck sorgt also nicht nur zu Hause für Ärger. Er kann darüber hinaus auch für die Person, die das Piercing gestochen hat, erhebliche Probleme bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Das gilt ganz besonders dann, wenn beim Stechen etwas schiefgeht.

Das Piercingstudio wird sich daher schon aus eigenem Interesse absichern und keine Minderjährigen ohne die Anwesenheit der Eltern oder deren schriftliche Einverständniserklärung piercen.

Muttizettel für Piercing-Studio anfordern

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Gängige Praxis: Piercings erst ab 14

Trotz fehlender Vorgaben durch den Gesetzgeber hat sich in der Praxis ein Mindestalter von 14 Jahren für Piercings durchgesetzt. Das bedeutet, dass sich Kinder und Jugendliche im Normalfall trotz Erlaubnis ihrer Eltern nicht piercen lassen können, wenn sie noch jünger sind.

Müssen die Eltern beim Piercen anwesend sein?

Manche Anbieter, wie zum Beispiel das Studio Tattoo & Piercing by Felix in Augsburg, bestehen auf die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten, wenn der minderjährige Kunde zwischen 14 und 16 Jahre alt ist. Ab 16 genügt es dort dann, die schriftliche Einverständniserklärung mitzubringen.

Bei anderen Anbietern, wie zum Beispiel dem Piercingstudio Bizarre in Passau, reicht es auch, wenn die Eltern telefonisch zu erreichen sind, falls sie nicht beim Piercen dabei sein können.

Welche Angaben gehören in die Einverständniserklärung?

Der Muttizettel, beziehungsweise die Einverständniserklärung für das Piercing muss den Namen des Studios und die vollständigen Daten eines Erziehungsberechtigten sowie des Kindes enthalten. Sowohl der Erziehungsberechtigte als auch das Kind müssen das Dokument unterschreiben.

Außerdem ist es üblich, dass genaue Angaben zur Art des Piercings gemacht werden müssen. Auf diese Weise lässt sich verhindern, dass aus einem Ohrring nicht plötzlich ein Brust- oder Intimpiercing wird.

Muss das Piercingstudio den Muttizettel akzeptieren?

Prinzipiell bleibt es dem Studio überlassen, ob es bei Minderjährigen den unterschriebenen Muttizettel für das Piercing akzeptiert. Oft behalten sich die Anbieter auch vor, bestimmte Arten von Piercings abzulehnen, wenn der Kunde noch nicht volljährig ist. Im Zweifel ist es daher ratsam, vorher nachzufragen oder sich auf der Webseite des Piercingstudios zu informieren.